WEG-Reform 2025: Alle Änderungen für Wohnungseigentümer im Überblick
- Eigentümer
- 12. Okt.
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Ab dem 1. Januar 2025 treten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bedeutende Änderungen in Kraft, die sowohl Eigentümergemeinschaften

als auch Verwalter betreffen. Diese Reformen zielen darauf ab, die Verwaltung von Wohnungseigentum effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Eine zentrale Neuerung betrifft die E-Rechnungspflicht. Ab 2025 sind alle vermietenden Eigentümer verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren, unabhängig davon, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Bis dahin sind weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen zulässig, sofern die Rechnungsempfänger dem zugestimmt haben.
Auch bei der Heizkostenabrechnung gibt es Änderungen. In Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpen müssen die Heizkosten künftig verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Entsprechende Messgeräte müssen bis spätestens September 2025 installiert werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Digitalisierung der Eigentümerversammlungen. Reine Online-Eigentümerversammlungen sind seit Oktober 2024 zulässig. Voraussetzung ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen, um die Durchführung rein digitaler Versammlungen zu genehmigen. Dieser Beschluss gilt für drei Jahre und muss danach erneut bestätigt werden.
Für Eigentümergemeinschaften, die vor dem 1. Dezember 2020 Beschlüsse gefasst haben, die auf Öffnungsklauseln in der Teilungserklärung beruhen, gilt eine Übergangsregelung. Diese Beschlüsse behalten ihre Wirkung gegenüber Erwerbern bis zum 31. Dezember 2025, auch ohne Eintragung ins Grundbuch. Danach verlieren sie ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Zudem wird die Steuerfreigrenze für die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf 30 kW peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit erhöht. Diese Regelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, keine Freibetrag – bei Überschreitung wird die volle Besteuerung fällig.
Die WEG-Reform 2025 bringt somit zahlreiche Änderungen mit sich, die Eigentümergemeinschaften betreffen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und umzusetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen oder rechtliche Unterstützung sollte ein Fachanwalt für Immobilienrecht konsultiert werden.



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