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Treppenhausreinigung & Hausordnung 2026: Pflichten, Kosten und Organisation in der WEG

  • Eigentümer
  • vor 22 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Treppenhausreinigung & Hausordnung: So bleibt das Gebäude sauber

Ein sauberes Treppenhaus ist die Visitenkarte jedes Mehrfamilienhauses. Doch wer ist für die Reinigung zuständig? Wie oft muss geputzt werden? Und was passiert, wenn einzelne Bewohner ihren Pflichten nicht nachkommen? Die Treppenhausreinigung ist ein Dauerthema in Wohnungseigentümergemeinschaften, das regelmäßig für Diskussionen sorgt.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Organisationsmodelle und praktische Tipps für eine gut funktionierende Gebäudereinigung in der WEG.

Reinigungsmittel und Eimer für Gebäudereinigung

Professioneller Reinigungsdienst oder Eigenleistung?

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: die Beauftragung eines professionellen Reinigungsdienstes oder die Reinigung durch die Bewohner selbst im Wechsel (Kehrwoche). Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Ein Reinigungsdienst sorgt für zuverlässige und gleichbleibende Qualität, kostet aber je nach Gebäudegröße zwischen 150 und 500 Euro monatlich. Diese Kosten werden über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt.

Die Kehrwoche hingegen spart Kosten, funktioniert aber nur, wenn alle Bewohner mitmachen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Reinigungsqualität stark schwankt und einzelne Bewohner ihren Dienst nicht oder nur unzureichend erfüllen. Dies führt regelmäßig zu Konflikten innerhalb der Gemeinschaft. Die Eigentümerversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, welches Modell gewählt wird.

Was umfasst die Treppenhausreinigung?

Die regelmäßige Reinigung umfasst typischerweise das Fegen und Wischen der Treppenstufen und Podeste, die Reinigung des Eingangsbereichs und der Haustür, das Sauberhalten von Handläufen und Geländern, die Reinigung von Briefkastenanlagen und Klingelleisten sowie das Fegen des Kellerflurs. Fenster im Treppenhaus, Lampen und der Bereich vor dem Haus gehören ebenfalls dazu, werden aber oft nur in größeren Abständen gereinigt.

Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzungsintensität: In größeren Wohnanlagen mit vielen Parteien ist eine wöchentliche Reinigung üblich, in kleineren Häusern genügt oft ein zweiwochentlicher Rhythmus. Bei einem professionellen Reinigungsdienst sollte der Leistungsumfang vertraglich klar definiert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Sauberer Flur und Korridor in einem Wohngebäude

Die Hausordnung als Grundlage

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Wohnanlage und enthält häufig Bestimmungen zur Treppenhausreinigung. Sie kann von der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und geändert werden. Typische Regelungen betreffen Reinigungspflichten und -rhythmus, Ruhezeiten, das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, das Verhalten bei Verschmutzung und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen.

Wichtig: Die Hausordnung darf keine Regelungen enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder einzelne Eigentümer unangemessen benachteiligen. Das Abstellen von Kinderwagen und Rollatören im Treppenhaus darf beispielsweise nicht grundsätzlich verboten werden, wenn keine zumutbare Alternative vorhanden ist. Auch Haustierverbote sind nur in engen Grenzen zulässig.

Kosten und Wirtschaftsplan

Die Kosten für die Treppenhausreinigung werden über den Wirtschaftsplan auf alle Eigentümer umgelegt – in der Regel nach Miteigentumsanteilen. Bei der Auswahl eines Reinigungsdienstes empfiehlt es sich, mindestens drei Angebote einzuholen und auf Referenzen zu achten. Ein guter Reinigungsdienst bietet flexible Leistungspakete, verlässliche Vertretungsregelungen und eine transparente Abrechnung. Die Hausverwaltung sollte die Reinigungsqualität regelmäßig kontrollieren und bei Mängeln zeitnah reklamieren.

Bildquellen: Titelbild © Christa Grover / Pexels · Bild 1 © Ellie Burgin / Pexels · Bild 2 © Max Vakhtbovych / Pexels

 
 
 

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