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Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus 2026: Förderung, Umbau und Beschlussfassung

  • Eigentümer
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus: Rechte, Förderung und Umsetzung 2026

Die Bevölkerung wird älter, und damit steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Doch auch für junge Familien mit Kinderwagen oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen ist Barrierefreiheit ein großer Vorteil. In Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich die Frage: Wer darf was umbauen, wer bezahlt, und welche Förderungen gibt es?

Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus, die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Fördermöglichkeiten für 2026.

Moderner Gebäudeeingang mit Glastüren

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Barrierefreiheit beginnt bereits am Gebäudeeingang. Eine schwellenfreie Haustür, eine Rampe oder ein Plattformlift ermöglichen den Zugang für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte. Im Treppenhaus sind Handläufe auf beiden Seiten, rutschfeste Bodenbeläge und eine ausreichende Beleuchtung grundlegende Voraussetzungen. Für mehrstöckige Gebäude ohne Aufzug ist der Einbau eines Personenaufzugs oder Treppenlifts die wirksamste Maßnahme.

Innerhalb der Wohnungen sind breitere Türen (mindestens 80 cm lichte Breite), bodengleiche Duschen, unterfahrbare Waschbecken und ausreichende Bewegungsflächen die wichtigsten Anpassungen. Auch intelligente Haustechnik wie automatische Türöffner, Gegensprechanlagen mit Videofunktion oder Smart-Home-Systeme können die Barrierefreiheit erheblich verbessern.

Rechtliche Grundlagen in der WEG

Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem barrierefreien Zugang dienen. Die Eigentümerversammlung darf diesen Anspruch nicht grundlos verweigern. Allerdings trägt der antragstellende Eigentümer in der Regel die Kosten, sofern die Maßnahme nicht als Modernisierung mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen wird.

Wichtig: Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum – etwa der Einbau eines Außenaufzugs oder einer Rampe – bedürfen immer eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Maßnahmen am Sondereigentum, wie der Umbau des eigenen Badezimmers, kann der Eigentümer grundsätzlich eigenständig umsetzen, sofern keine tragenden Bauteile oder Versorgungsleitungen betroffen sind.

Moderner barrierefreier Korridor in einem Gebäude

Förderprogramme 2026

Für barrierefreie Umbauten stehen 2026 verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Das KfW-Programm 455-B gewährt Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit für einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Für den Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ sind sogar bis zu 12.500 Euro möglich. Alternativ bietet das KfW-Programm 159 zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise können über die NRW.BANK zinsverbilligte Darlehen für barrierefreie Umbauten beantragt werden. Auch Pflegekassen beteiligen sich bei vorliegendem Pflegegrad mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme an wohnumfeldverbessernden Anpassungen. Es lohnt sich, alle Fördermöglichkeiten vor Baubeginn zu prüfen und gegebenenfalls zu kombinieren.

Aufzug nachrüsten: So gelingt es

Die Nachrüstung eines Aufzugs ist die wirksamste, aber auch teuerste Barrierefreiheitsmaßnahme. Je nach Bauweise – Außenaufzug am Gebäude oder Innenaufzug im Treppenauge – liegen die Kosten zwischen 40.000 und 120.000 Euro. Ein Außenaufzug ist baulich oft einfacher zu realisieren, erfordert aber eine Baugenehmigung. Der Einbau eines Innenaufzugs setzt ausreichend Platz im Treppenauge voraus. In beiden Fällen sollte frühzeitig ein Fachplaner hinzugezogen werden, der die technische Machbarkeit prüft und ein Kostenkonzept erstellt.

Bildquellen: Titelbild © Noah Frohn / Pexels · Bild 1 © Mathias Reding / Pexels · Bild 2 © Max Vakhtbovych / Pexels

 
 
 

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