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Eigentümerversammlung online und hybrid 2026: Neue Möglichkeiten für WEG und Hausverwaltungen

  • Eigentümer
  • vor 15 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Eigentümerversammlung online und hybrid 2026: Neue Möglichkeiten für WEG und Hausverwaltungen

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Seit Oktober 2024 gibt es eine revolutionäre Neuerung: WEG können ihre Versammlungen nicht nur hybrid, sondern sogar rein virtuell durchführen. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten für Eigentümer und Hausverwaltungen. In diesem Beitrag erklären wir die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Versammlungsformate und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen.

Drei Formate: Präsenz, hybrid und virtuell

Seit der Gesetzesänderung vom 17. Oktober 2024 stehen Wohnungseigentümergemeinschaften drei Versammlungsformate zur Verfügung. Die klassische Präsenzversammlung bleibt der Standard und erfordert keinen gesonderten Beschluss. Die hybride Eigentümerversammlung ermöglicht es, dass Eigentümer zusätzlich zur Präsenz auch per Videokonferenz teilnehmen können. Dieser Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die rein virtuelle Eigentümerversammlung ist das neueste Format: Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich per elektronischer Kommunikation teil, niemand muss physisch anwesend sein. Dafür ist allerdings eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

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Hybride Versammlung: Der goldene Mittelweg

Die hybride Eigentümerversammlung kombiniert die Vorteile beider Welten: Eigentümer, die vor Ort sein möchten, können persönlich teilnehmen. Wer verhindert ist oder weiter entfernt wohnt, schaltet sich per Video zu. Der Grundsatzbeschluss für hybride Versammlungen muss in einer Präsenzversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst werden – alternativ ist ein einstimmiger Umlaufbeschluss möglich. Im Beschluss muss festgelegt werden, welches elektronische Kommunikationsmittel genutzt wird und welche Rechte die Online-Teilnehmer haben: Nur Rederecht, nur Stimmrecht oder beides. In der Praxis gewähren die meisten WEG den Online-Teilnehmern volles Rede- und Stimmrecht, da dies die Teilnahmequote deutlich erhöht und zu besseren Beschlussergebnissen führt.

Rein virtuelle Versammlung: Die Zukunft der WEG?

Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig virtuell durchzuführen, ist ein Meilenstein im WEG-Recht. Der Beschluss erfordert eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen und gilt für maximal drei Jahre, danach muss er erneuert werden. Wichtig: Bis einschließlich 2028 muss trotz Beschluss für virtuelle Versammlungen mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden – es sei denn, alle Eigentümer verzichten einstimmig darauf. Diese Übergangsregelung soll sicherstellen, dass Eigentümer, die mit digitalen Medien weniger vertraut sind, weiterhin persönlich teilnehmen können. Ab 2029 können WEG dann vollständig auf virtuelle Versammlungen umstellen, wenn die Dreiviertelmehrheit dies beschließt.

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Vorteile für Eigentümer und Hausverwaltungen

Die neuen Versammlungsformate bieten handfeste Vorteile. Für Eigentümer entfällt die Anreise, was besonders für Kapitalanleger relevant ist, die oft weit von ihrer Eigentumswohnung entfernt wohnen. Die Teilnahmequote steigt erfahrungsgemäß deutlich, wenn eine Online-Option angeboten wird – manche Hausverwaltungen berichten von einer Verdopplung der Teilnehmerzahl. Höhere Beteiligung führt zu repräsentativeren Beschlüssen und einer lebendigeren Eigentümergemeinschaft. Für Hausverwaltungen sinken die Organisationskosten: Keine Raummiete, kein Catering und weniger Aufwand für die Logistik. Zudem lassen sich Versammlungen flexibler terminieren, da nicht auf die Verfügbarkeit eines geeigneten Raums geachtet werden muss.

Technische und rechtliche Anforderungen

Die Durchführung einer Online- oder Hybridversammlung stellt technische Anforderungen an die Hausverwaltung. Die Plattform muss eine sichere Identifizierung der Teilnehmer ermöglichen, eine Echtzeit-Audio- und Videoübertragung gewährleisten und eine rechtssichere Abstimmung erlauben. Spezialisierte Anbieter für digitale Eigentümerversammlungen bieten fertige Lösungen, die all diese Anforderungen erfüllen. Rechtlich muss die Einladung zur Versammlung auf das gewählte Format hinweisen und den Eigentümern die Zugangsdaten rechtzeitig mitteilen. Das Protokoll muss dokumentieren, wer online und wer in Präsenz teilgenommen hat. Bei Abstimmungen muss das Ergebnis für alle Teilnehmer zeitgleich sichtbar sein. Empfehlenswert ist außerdem ein technischer Probelauf vor der ersten Online-Versammlung, damit alle Eigentümer mit der Technik vertraut sind.

Vertragsunterschrift – Beschlüsse der virtuellen Eigentümerversammlung sind rechtsgültig

Fazit: Digitale Versammlung als Chance nutzen

Die Möglichkeit zur hybriden und virtuellen Eigentümerversammlung ist eine der wichtigsten Neuerungen im WEG-Recht der letzten Jahre. Sie erhöht die Teilnahmequote, spart Kosten und macht die Eigentümergemeinschaft insgesamt handlungsfähiger. Hausverwaltungen, die diese Formate kompetent anbieten, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Wenn Ihre aktuelle Hausverwaltung noch keine Online-Optionen anbietet, ist das ein guter Grund, sich nach Alternativen umzusehen. Auf suchen-hausverwaltung.de finden Sie moderne Hausverwaltungen, die digitale Eigentümerversammlungen professionell organisieren und alle technischen und rechtlichen Anforderungen sicher beherrschen.

 
 
 

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