Wasserzaehler & Eichfristen 2026: Pflichten, Austausch und Kosten im Mehrfamilienhaus
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Warum geeichte Wasserzaehler fuer die verbrauchsgerechte Abrechnung unverzichtbar sind
Wasserzaehler bilden die Grundlage jeder verbrauchsabhaengigen Wasserkostenabrechnung im Mehrfamilienhaus. Damit die gemessenen Werte rechtlich verwertbar sind, muessen die Geraete geeicht sein. Das deutsche Eichrecht schreibt feste Eichfristen vor, nach deren Ablauf die Zaehler getauscht oder erneut geeicht werden muessen. Fuer Vermieter, Wohnungseigentuemergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen ist die Einhaltung dieser Fristen 2026 wichtiger denn je, denn ungeeichte Zaehler koennen teuer werden.
Die gesetzliche Grundlage: MessEG und MessEV
Massgeblich sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Sie legen fest, welche Messgeraete im geschaeftlichen Verkehr geeicht sein muessen und wie lange die Eichung gueltig ist. Wasserzaehler, die der Abrechnung zwischen Vermieter und Mieter dienen, gehoeren eindeutig dazu. Verantwortlich fuer die Einhaltung der Eichfristen ist der sogenannte Verwender, in der Regel also der Vermieter oder die WEG, haeufig vertreten durch den beauftragten Messdienstleister.
Eichfristen 2026: Sechs Jahre fuer Kalt- und Warmwasserzaehler
Seit der Aenderung der Mess- und Eichverordnung gilt fuer Kaltwasser- und Warmwasserzaehler eine einheitliche Eichfrist von sechs Jahren. Frueher mussten Warmwasserzaehler bereits nach fuenf Jahren ausgetauscht werden; diese Frist wurde an die sechs Jahre der Kaltwasserzaehler angeglichen. Waermezaehler unterliegen einer eigenen Eichfrist, die in der Regel fuenf Jahre betraegt. Wichtig ist der Fristbeginn: Die Eichgueltigkeit laeuft nicht taggenau ab, sondern erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die regulaere Frist endet.

Was passiert bei abgelaufener Eichung?
Wer Messwerte aus ungeeichten Zaehlern zur Abrechnung heranzieht, handelt ordnungswidrig. Das MessEG sieht dafuer Bussgelder von bis zu 50.000 Euro je Verstoss vor. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Abrechnung auf Basis ungeeichter Zaehler zwar nicht automatisch unwirksam, der Vermieter muss dann jedoch die Richtigkeit der abgelesenen Werte anderweitig nachweisen. Dieser Nachweis ist aufwendig und im Streitfall unsicher, weshalb die fristgerechte Eichung stets der einfachere Weg ist.
Nacheichen oder austauschen?
In der Praxis werden Wasserzaehler nach Ablauf der Eichfrist meist nicht nachgeeicht, sondern komplett gegen neue, eichrechtskonforme Geraete ausgetauscht. Das ist haeufig guenstiger als der Ausbau, der Versand und die Laborpruefung der Altzaehler. Fuer grosse Zaehlerbestaende bietet das Eichrecht zusaetzlich das sogenannte Stichprobenverfahren an: Dabei kann die Eichgueltigkeit einer ganzen Messgeraete-Charge durch die Pruefung einer repraesentativen Stichprobe verlaengert werden, ein Verfahren, das sich vor allem fuer Messdienstleister mit vielen baugleichen Zaehlern lohnt.

Wer traegt die Kosten und was ist umlagefaehig?
Die Kosten fuer Eichung, Wartung und Miete von Wasserzaehlern zaehlen zu den Betriebskosten und koennen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Anders verhaelt es sich mit dem Kaufpreis neuer Zaehler: Die Anschaffung eigener Geraete ist als Instandhaltungsmassnahme grundsaetzlich nicht umlagefaehig. Viele Eigentuemer und Gemeinschaften mieten die Zaehler daher beim Messdienst, weil die Mietkosten, anders als der Kaufpreis, in die Betriebskostenabrechnung einfliessen duerfen.
Besonderheiten in der WEG
In der Wohnungseigentuemergemeinschaft stehen die Wasserzaehler fuer den Gesamtverbrauch des Gebaeudes regelmaessig im Gemeinschaftseigentum. Die Verantwortung fuer fristgerechte Eichung und Austausch liegt damit bei der Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Die Kosten werden ueber das Hausgeld beziehungsweise die Betriebskostenabrechnung verteilt. Bei Zaehlern im Sondereigentum, etwa einzelnen Wohnungswasserzaehlern, kommt es auf die Teilungserklaerung an, wer fuer Wartung und Eichung aufkommt.
Digitale und fernablesbare Zaehler
Moderne Funk- und Smart-Meter-Wasserzaehler lassen sich fernauslesen und machen das Betreten der Wohnungen zum Ablesetermin ueberfluessig. Das reduziert den Aufwand und verringert Ablesefehler. Auch fernablesbare Geraete unterliegen jedoch denselben Eichfristen wie herkoemmliche Zaehler. Wer heute in neue Technik investiert, sollte den Austauschzyklus von sechs Jahren von Anfang an in die Wartungsplanung einbeziehen.
Die Ueberwachung von Eichfristen, die Beauftragung des Austauschs und die korrekte Umlage der Kosten erfordern Sorgfalt und einen guten Ueberblick ueber den gesamten Zaehlerbestand. Eine professionelle Hausverwaltung behaelt die Fristen im Blick, koordiniert die Messdienstleister und stellt sicher, dass die Wasserkostenabrechnung rechtssicher und fuer alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt.
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