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Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus 2026: Solardachpflicht, Mieterstrom und Förderung

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  • vor 5 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus 2026: Solardachpflicht, Mieterstrom und Förderung

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist längst keine Nische mehr – sie wird in immer mehr Bundesländern zur Pflicht. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und weitere Länder haben bereits Solardachpflichten eingeführt, die bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen greifen. Gleichzeitig machen verbesserte Mieterstrom-Regelungen und attraktive Förderprogramme die Photovoltaik auch für Bestandsgebäude wirtschaftlich interessant. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen ergeben sich daraus neue Chancen – aber auch neue Pflichten. In diesem Beitrag erklären wir die aktuelle Rechtslage, die verschiedenen Betreibermodelle, die Kosten und Fördermöglichkeiten sowie den Weg zum WEG-Beschluss.

Solardachpflicht: In welchen Bundesländern gilt sie?

Die Solardachpflicht ist in Deutschland Ländersache und unterscheidet sich daher je nach Bundesland erheblich. Baden-Württemberg war Vorreiter und verlangt seit 2023 bei Neubauten und seit Mai 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen die Installation einer PV-Anlage. Berlin schreibt seit 2023 Solaranlagen auf Neubauten mit mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche vor. Hamburg fordert PV bei Neubauten seit 2023 und bei Dachsanierungen seit 2025. Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht für gewerbliche Neubauten und ab 2026 auch für Wohngebäude eingeführt. Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls Regelungen beschlossen oder angekündigt. Für WEG bedeutet das: Bei einer anstehenden Dachsanierung sollte immer geprüft werden, ob eine Solarpflicht greift. Selbst wenn keine Pflicht besteht, kann sich die Installation wirtschaftlich lohnen – insbesondere in Kombination mit einer Wärmepumpe oder E-Ladeinfrastruktur.

Digitaler Stromzähler für Mieterstrom – Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus senkt die Stromkosten für alle Bewohner

Mieterstrom: So profitieren alle Bewohner

Das Mieterstrommodell ermöglicht es, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohner des Gebäudes zu verkaufen – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Seit dem Solarpaket I von 2024 wurden die Rahmenbedingungen deutlich verbessert: Die Mieterstromzuschläge wurden erhöht, die bürokratischen Hürden gesenkt und das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfällt die Pflicht zur Vollversorgung – der Solarstrom wird anteilig an die teilnehmenden Parteien verteilt, den Reststrom beziehen die Bewohner weiterhin von ihrem bisherigen Versorger. Dieses Modell ist besonders für WEG attraktiv, da es deutlich weniger Verwaltungsaufwand erfordert als das klassische Mieterstrommodell. Die Bewohner sparen typischerweise zehn bis 20 Prozent gegenüber dem normalen Netzstromtarif, während die WEG Einnahmen aus dem Stromverkauf erzielt, die zur Refinanzierung der Anlage beitragen.

Kosten und Förderung: Was kostet eine PV-Anlage auf dem MFH?

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus liegen 2026 je nach Größe und Komplexität zwischen 1.200 und 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit sechs bis zehn Wohneinheiten ist eine Anlage von 15 bis 30 kWp sinnvoll, was Investitionskosten von 20.000 bis 50.000 Euro bedeutet. Hinzu kommen eventuelle Kosten für einen Batteriespeicher, der die Eigenverbrauchsquote deutlich erhöht. Die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp liegt 2026 bei etwa 8,0 Cent pro Kilowattstunde, für den Anteil über 10 kWp bei rund 7,0 Cent. Beim Mieterstrom-Modell kommen zusätzliche Mieterstromzuschläge hinzu. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite über das Programm 270 für erneuerbare Energien. Viele Kommunen und Bundesländer gewähren zusätzliche Zuschüsse. Die Amortisationszeit liegt bei typischerweise acht bis zwölf Jahren – danach produziert die Anlage quasi kostenlos Strom für weitere 15 bis 20 Jahre.

Solarpanele auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses – Photovoltaik senkt die Stromkosten

WEG-Beschluss und Rolle der Hausverwaltung

Die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum erfordert einen WEG-Beschluss mit einfacher Mehrheit, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf die Gestattung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien – das erleichtert die Beschlussfassung erheblich. Die Hausverwaltung sollte im Vorfeld einen Solarcheck durchführen lassen, der die Eignung des Dachs, die mögliche Anlagengröße und die Wirtschaftlichkeit prüft. Außerdem muss geklärt werden, welches Betreibermodell gewählt wird: Die WEG als Betreiberin, ein externer Contractor oder das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Steuerlich hat sich die Lage seit 2023 deutlich vereinfacht – PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind von der Einkommensteuer befreit und die Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation beträgt null Prozent. Eine erfahrene Hausverwaltung kennt diese Regelungen und kann den Prozess effizient steuern.

Fazit: Solarstrom vom eigenen Dach lohnt sich

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist 2026 eine der wirtschaftlich attraktivsten Investitionen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Sinkende Modulpreise, verbesserte Mieterstrom-Regelungen, steuerliche Erleichterungen und die zunehmende Solardachpflicht machen den Einstieg so einfach wie nie. Ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig – eine gut geplante PV-Anlage steigert den Wert der Immobilie, senkt die Energiekosten für alle Bewohner und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die richtige Hausverwaltung ist dabei Ihr wichtigster Partner: Sie koordiniert Energieberatung, Angebotsvergleich, WEG-Beschluss und Baubegleitung. Auf suchen-hausverwaltung.de finden Sie Hausverwaltungen mit Erfahrung in erneuerbaren Energien und energetischer Gebäudesanierung.

Bildquellen: Alle Bilder in diesem Beitrag stammen von Pexels (Freie Lizenz für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung).

 
 
 

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