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Mieterstrom-Modelle im Mehrfamilienhaus 2026: Konzepte, Foerderung und WEG-Beschluesse

  • Eigentümer
  • vor 12 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Mieterstrom im Mehrfamilienhaus: Sonnenstrom direkt vom eigenen Dach

Mieterstrom-Modelle gelten 2026 als einer der Schluessel, um die Energiewende in den Bestand zu bringen. Der Strom wird auf dem Dach des Mehrfamilienhauses erzeugt und ohne Umweg ueber das oeffentliche Netz direkt an die Mieter oder Eigentuemer im Gebaeude geliefert. Fuer WEG und Vermieter eroeffnet das eine Chance, eigene Solaranlagen wirtschaftlich zu betreiben, fuer Bewohner sinken die Stromkosten oft spuerbar. Dieser Beitrag erklaert die wichtigsten Modelle, foerderrechtlichen Rahmen, Beschluesse in der WEG und die Stolperfallen aus der Verwaltungspraxis.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom bezeichnet Strom, der in oder an einem Wohngebaeude erzeugt und an die dort wohnenden Letztverbraucher geliefert wird, ohne ein oeffentliches Netz zu nutzen. Rechtlich definiert ist das Modell im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Versorgt werden koennen Mieter, selbstnutzende Eigentuemer und Gewerbeflaechen im selben Gebaeude oder Quartier. Voraussetzung ist eine Photovoltaikanlage mit bis zu 100 Kilowatt installierter Leistung, die direkt am oder auf dem Gebaeude angebracht ist.

Im klassischen Mieterstrommodell uebernimmt ein Anlagenbetreiber, etwa die Eigentuemergemeinschaft, ein Stadtwerk oder ein spezialisierter Dienstleister, sowohl die Errichtung als auch den Vertrieb des Stroms. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird Reststrom aus dem Netz zugekauft. Ueberschuesse koennen ins oeffentliche Netz eingespeist und nach EEG verguetet werden.

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses aus der Vogelperspektive

Mieterstromzuschlag und EEG-Foerderung 2026

Wer Mieterstrom anbietet, kann nach dem EEG einen Mieterstromzuschlag erhalten. Dieser wird zusaetzlich zur Einspeiseverguetung gezahlt und richtet sich nach der Anlagengroesse. 2026 liegt der Zuschlag je nach Leistungsklasse zwischen rund 1,8 und 2,7 Cent je Kilowattstunde, gefoerdert werden Anlagen bis 100 Kilowatt peak. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und ein zertifizierter Energieliefervertrag mit den belieferten Haushalten.

Wichtig: Der Mieterstromzuschlag wird nur gezahlt, wenn die Anlage tatsaechlich Strom an Letztverbraucher im Gebaeude liefert. Eine reine Volleinspeisung in das Netz ist von dieser Foerderung ausgeschlossen. Zusaetzlich entfaellt fuer den im Gebaeude verbrauchten Solarstrom seit 2023 die EEG-Umlage vollstaendig, was die Margen weiter verbessert.

Gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung als Alternative

Mit der EEG-Novelle wurde 2023 die Gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung eingefuehrt. Sie ist 2026 in vielen WEG die bevorzugte Variante: Eigentuemer oder Mieter beziehen den Strom direkt von einer Anlage im Gebaeude, ohne dass ein klassischer Stromlieferant zwischengeschaltet werden muss. Es entfallen viele der buerokratischen Pflichten eines Energieversorgers, die Abrechnung kann einfacher gestaltet werden.

Die Gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung erhaelt zwar keinen Mieterstromzuschlag, profitiert aber von einer Einspeiseverguetung fuer nicht verbrauchten Strom und vom Wegfall vieler Lieferantenpflichten. Fuer kleine bis mittlere Anlagen ist sie oft wirtschaftlicher als das klassische Mieterstrommodell.

Beschlussfassung in der WEG

Eine PV- oder Mieterstromanlage ist eine bauliche Veraenderung des Gemeinschaftseigentums. Sie kann nach Paragraph 20 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Wer der Massnahme zustimmt, traegt grundsaetzlich auch die Kosten - es sei denn, die Anlage amortisiert sich in angemessener Zeit oder mehr als zwei Drittel der Eigentuemer stimmen zu, dann werden alle beteiligt. Der Beschluss sollte klar regeln, wer Betreiber wird, wie die Stromtarife kalkuliert werden und wer die Wartung uebernimmt.

Empfehlenswert ist eine separate Beschlussvorlage mit Wirtschaftlichkeitsberechnung. Verwalter sollten Eigentuemern transparent darstellen, wie sich Investitionskosten, Foerdersaetze, prognostizierte Eigenverbrauchsquoten und laufende Betriebskosten ueber die Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren entwickeln. Eine professionelle Anlagenkonzeption bildet die Grundlage fuer eine rechtssichere Entscheidung.

Detailaufnahme einer Solaranlage auf einem Wohngebaeudedach

Messkonzept und Abrechnung

Mieterstrom erfordert ein passendes Messkonzept. In der Praxis hat sich das Summenzaehlermodell durchgesetzt: Ein Hauptzaehler erfasst den Stromfluss am Hausanschluss, intelligente Messsysteme registrieren den Verbrauch jeder Wohnung. Aus der Differenz laesst sich genau ableiten, wie viel Solarstrom in welche Wohnung geflossen ist.

Die Abrechnung muss den gesetzlichen Vorgaben fuer Stromlieferanten entsprechen. Wer nicht selbst betreiben moechte, kann Contracting-Modelle waehlen: Ein Energiedienstleister installiert die Anlage, uebernimmt Messstellenbetrieb, Abrechnung und Reststrombeschaffung. Die WEG zahlt eine Pacht oder partizipiert prozentual an den Ertraegen.

Wirtschaftlichkeit und Stromkosten fuer Bewohner

Der Mieterstromtarif darf gesetzlich maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs am Standort betragen. In der Praxis liegen die Tarife 2026 oft bei 24 bis 28 Cent je Kilowattstunde, abhaengig vom Anteil eigenproduzierten Stroms und Reststrombezug. Fuer Bewohner ergibt sich eine Ersparnis von durchschnittlich 5 bis 15 Prozent gegenueber dem Grundversorger - bei gleichzeitig stabilerer Preisstruktur.

Fuer die WEG amortisiert sich eine typische Anlage mit 30 bis 60 Kilowattpeak und gut geplantem Eigenverbrauchsanteil in der Regel innerhalb von 9 bis 14 Jahren. Bei steigenden Strompreisen verkuerzt sich die Amortisation, sinkende Foerdersaetze koennen sie verlaengern.

Stolperfallen und Praxistipps

Haeufige Fehler in der Praxis sind unklare Vertraege zwischen WEG und Betreiber, ein unterdimensioniertes Messkonzept oder die Vermischung von Verwalterhonorar und Anlagenbetrieb. Wer als Verwalter den Anlagenbetrieb selbst uebernimmt, muss die Abgrenzung im Verwaltervertrag eindeutig regeln und entsprechend honoriert werden. Steuerlich wird der Stromverkauf regelmaessig zur unternehmerischen Taetigkeit, was umsatzsteuerliche Pflichten ausloest.

Auch der Anschluss an die Foerderlandschaft will geplant sein: KfW-Foerderprogramme, Investitionszuschuesse einzelner Bundeslaender und der Mieterstromzuschlag schliessen sich teilweise gegenseitig aus. Eine professionelle Hausverwaltung mit Erfahrung in der Energieabrechnung kann diese Komplexitaet steuern und vermeidet, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit auf der Strecke bleibt. Wer fuer sein Mehrfamilienhaus einen kompetenten Partner sucht, findet ueber unser Verzeichnis qualifizierte Hausverwaltungen, die Mieterstrom- und PV-Projekte rechtssicher umsetzen.

Bildquellen: Titelbild (c) Kindel Media / Pexels - Bild 1 (c) Solarimo / Pexels - Bild 2 (c) Towfiqu barbhuiya / Pexels

 
 
 

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