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Immobilienbewertung und Verkehrswertermittlung 2026: Verfahren, Gutachten und Praxis fuer Eigentuemer und WEG

  • Eigentümer
  • vor 3 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Was ist meine Immobilie wirklich wert? Die Antwort gibt die ImmoWertV

Ob Verkauf, Erbfall, Scheidung, Finanzierung oder Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Frueher oder spaeter steht bei fast jeder Immobilie die Frage nach dem Wert im Raum. Und fast immer kursieren dazu mehrere Zahlen - der Preis aus dem Online-Rechner, die Einschaetzung des Maklers, der Wunschpreis des Eigentuemers und der Wert, den ein Sachverstaendiger ermittelt. Massgeblich ist im Rechtsverkehr allein einer davon: der Verkehrswert. Dieser Beitrag erklaert, wie er 2026 nach der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt wird, welche Verfahren es gibt und worauf Eigentuemer und Hausverwaltungen achten sollten.

Der Verkehrswert: eine gesetzliche Definition

Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - ist in Paragraf 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Er ist der Preis, der im gewoehnlichen Geschaeftsverkehr zum Stichtag der Wertermittlung nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsaechlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstuecks ohne Ruecksicht auf ungewoehnliche oder persoenliche Verhaeltnisse zu erzielen waere.

Zwei Elemente dieser Definition werden in der Praxis oft uebersehen. Erstens der Stichtag: Ein Verkehrswert gilt immer nur fuer einen bestimmten Zeitpunkt, nicht dauerhaft. Zweitens der Ausschluss persoenlicher Verhaeltnisse: Eine dringende Notlage des Verkaeufers oder eine besondere Liebhaberei des Kaeufers duerfen den Wert nicht beeinflussen. Der Verkehrswert ist damit ausdruecklich kein Angebotspreis und auch kein tatsaechlich erzielter Kaufpreis, sondern ein sachverstaendig hergeleiteter Marktwert.

Die ImmoWertV 2021: einheitlicher Rahmen seit 2022

Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat die frueher geltende ImmoWertV 2010 samt der ergaenzenden Wertermittlungsrichtlinien abgeloest. Sie fuehrt die Regelungen fuer Bodenrichtwerte, sonstige fuer die Wertermittlung erforderliche Daten und die Wertermittlungsverfahren erstmals in einem einzigen Regelwerk zusammen.

Zentrale Neuerung ist der Grundsatz der Modellkonformitaet. Vereinfacht gesagt: Die Daten, die ein Gutachter verwendet - etwa Liegenschaftszinssaetze, Sachwertfaktoren oder Marktanpassungsfaktoren - muessen mit demselben Modell abgeleitet worden sein, in dem sie spaeter angewendet werden. Wer einen Liegenschaftszinssatz aus einem Grundstuecksmarktbericht verwendet, muss also auch die uebrigen Modellansaetze wie Bewirtschaftungskosten, Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer entsprechend uebernehmen. Ein Mischen unterschiedlicher Modelle fuehrt zu falschen Ergebnissen und macht ein Gutachten angreifbar.

Schreibtisch mit Bauplaenen, Unterlagen und Laptop - Vorbereitung eines Verkehrswertgutachtens

Die drei Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert

Die ImmoWertV kennt drei normierte Verfahren. Das Vergleichswertverfahren ist das marktnaechste: Der Wert wird aus tatsaechlich realisierten Kaufpreisen hinreichend aehnlicher Objekte abgeleitet. Es ist das Verfahren der Wahl bei Eigentumswohnungen, Reihenhaeusern und unbebauten Grundstuecken - vorausgesetzt, es liegt eine ausreichende Zahl auswertbarer Vergleichsfaelle vor. Fuer den Bodenwert ist das Vergleichswertverfahren praktisch immer der Ausgangspunkt, meist ueber die Bodenrichtwerte der Gutachterausschuesse.

Das Ertragswertverfahren stellt auf die nachhaltig erzielbaren Ertraege ab und ist deshalb das Standardverfahren fuer vermietete Mehrfamilienhaeuser und Renditeobjekte. Aus der marktueblich erzielbaren Miete wird nach Abzug der nicht umlagefaehigen Bewirtschaftungskosten der Reinertrag ermittelt, der Bodenwertanteil abgezogen und der verbleibende Gebaeudereinertrag ueber die Restnutzungsdauer mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt das den Ertragswert.

Das Sachwertverfahren schliesslich fragt danach, was die Herstellung der baulichen Anlagen heute kosten wuerde - abzueglich Alterswertminderung und zuzueglich Bodenwert. Es wird typischerweise bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhaeusern angewandt, bei denen der Ertragsgedanke keine Rolle spielt und Vergleichsfaelle fehlen. Weil der so ermittelte vorlaeufige Sachwert die Marktlage nur unzureichend abbildet, wird er zwingend mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst.

Bodenrichtwerte und Gutachterausschuesse: die Datenbasis

Eine seriose Wertermittlung steht und faellt mit den Daten. Die zentrale Quelle sind die Gutachterausschuesse fuer Grundstueckswerte. Sie fuehren die Kaufpreissammlung, leiten daraus Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssaetze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren ab und veroeffentlichen Grundstuecksmarktberichte. Bodenrichtwerte sind dabei durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter fuer ein Gebiet mit weitgehend gleichen Nutzungs- und Wertverhaeltnissen - kein individueller Wert fuer das konkrete Grundstueck.

Genau das ist die Schwaeche vieler Online-Bewertungsrechner: Sie arbeiten mit Durchschnittswerten und wenigen Eingabefeldern und koennen Zuschnitt, Erschliessungszustand, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnungsbindungen, Erbbaurechte, Sanierungsstau oder Rechte Dritter im Grundbuch nicht beruecksichtigen. Fuer eine erste Orientierung sind sie brauchbar, als Grundlage fuer Kaufpreisverhandlungen, Erbauseinandersetzungen oder Steuererklaerungen sind sie es nicht.

Grundriss einer Wohnung - Grundlage fuer Flaechenermittlung und Immobilienbewertung

Wertbeeinflussende Faktoren, die haeufig unterschaetzt werden

Neben Lage, Groesse und Baujahr wirken zahlreiche Faktoren auf den Wert, die in Kurzbewertungen untergehen. Die Restnutzungsdauer ist der wichtigste davon - und sie ist keine reine Rechengroesse: Eine umfassende Modernisierung kann die Restnutzungsdauer verlaengern, wobei die ImmoWertV hierfuer feste Modellansaetze vorgibt. Ebenso relevant sind der energetische Zustand und die Energieeffizienzklasse, ein moeglicher Instandhaltungsstau, die Hoehe der Erhaltungsruecklage bei Eigentumswohnungen, laufende oder beschlossene Sanierungen sowie Sonderumlagen.

Bei Wohnungseigentum kommen weitere Besonderheiten hinzu: Teilungserklaerung und Gemeinschaftsordnung, Sondernutzungsrechte, Stimmrechtsverteilung, Miteigentumsanteile, Beschluesse aus der Beschluss-Sammlung und die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft. Eine WEG mit gut gefuellter Ruecklage und beschlossenem Sanierungsfahrplan wird am Markt anders bewertet als eine Gemeinschaft mit Hausgeldrueckstaenden und aufgeschobener Dachsanierung.

Wer darf bewerten - und wann brauche ich ein Gutachten?

Die Berufsbezeichnung Sachverstaendiger ist in Deutschland nicht geschuetzt. Unterschieden wird deshalb zwischen frei taetigen Sachverstaendigen, zertifizierten Sachverstaendigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 und oeffentlich bestellten und vereidigten Sachverstaendigen. Vor Gericht, gegenueber Finanzaemtern und in Erbauseinandersetzungen haben Gutachten oeffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverstaendiger regelmaessig das groesste Gewicht.

Ein vollstaendiges Verkehrswertgutachten empfiehlt sich vor allem bei Erbfaellen und Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen, Streit mit dem Finanzamt ueber den Grundbesitzwert, Zwangs- und Teilungsversteigerungen sowie bei ungewoehnlichen Objekten. Fuer eine reine Verkaufsvorbereitung im Standardfall genuegt haeufig eine gut begruendete Marktwerteinschaetzung - sofern sie auf echten Vergleichsdaten und nicht auf Bauchgefuehl beruht.

Gut vorbereitet bewerten lassen

Wer eine Bewertung beauftragt, sollte die Unterlagen vollstaendig bereithalten: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklaerung und Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Wohnflaechenberechnung, Grundrisse, Energieausweis, Nachweise ueber Modernisierungen, die letzten Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplaene, der aktuelle Vermoegensbericht sowie die Protokolle der Eigentuemerversammlungen und die Beschluss-Sammlung. Fehlende Unterlagen verzoegern nicht nur das Gutachten, sie kosten im Zweifel bares Geld, weil der Sachverstaendige Unsicherheiten mit Abschlaegen beruecksichtigen muss.

Genau an dieser Stelle zeigt sich der Wert einer professionellen Hausverwaltung: Sie haelt Teilungserklaerung, Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Ruecklagenentwicklung und Sanierungshistorie jederzeit abrufbar und belastbar vor - und steigert damit ganz konkret die Verkaeuflichkeit und die Bewertung der Immobilie. Wenn Sie fuer Ihre Eigentuemergemeinschaft oder Ihr Mietobjekt eine Verwaltung suchen, die Unterlagen sauber fuehrt und Sie bei Bewertung, Verkauf und Sanierungsplanung aktiv unterstuetzt, helfen wir Ihnen gern, die passende Hausverwaltung zu finden. Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

Bildquellen: Titelbild © jackson tee / Pexels · Bild 1 © Mikhail Nilov / Pexels · Bild 2 © Ivan S / Pexels

 
 
 

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