CO2-Kostenaufteilung 2026: Was Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen jetzt beachten müssen
- Eigentümer
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CO2-Kostenaufteilung 2026: Was Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen jetzt beachten müssen
Der nationale CO₂-Preis steigt 2026 auf 55 bis 65 Euro pro Tonne – ein deutlicher Sprung gegenüber den Vorjahren. Für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen bedeutet das steigende Heizkosten und neue Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung. Seit 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie die zusätzlichen Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. In diesem Beitrag erklären wir das Stufenmodell, die konkreten Auswirkungen für 2026 und worauf Hausverwaltungen bei der Abrechnung achten müssen.
Was ist der CO₂-Preis und warum steigt er?
Der nationale CO₂-Preis wurde im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführt, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäude- und Verkehrssektor zu verteuern und so Anreize für klimafreundliches Heizen zu schaffen. Seit der Einführung 2021 ist der Preis stufenweise gestiegen: von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 auf 45 Euro im Jahr 2025. Ab 2026 bewegt sich der Preis in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, bevor ab 2027 ein freier Emissionshandel den Preis bestimmen soll. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr – Kosten, die zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden müssen.

Das Stufenmodell: So werden die CO₂-Kosten aufgeteilt
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sieht ein 10-Stufenmodell vor, das die Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes verteilt. Der Grundgedanke ist einfach: Je schlechter die energetische Sanierung eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss – denn er hat es in der Hand, in bessere Dämmung oder eine moderne Heizung zu investieren. Bei einem energetisch sehr guten Gebäude mit niedrigem CO₂-Ausstoß trägt der Mieter bis zu 100 Prozent der CO₂-Kosten. Bei einem schlecht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch kann der Vermieteranteil auf bis zu 95 Prozent steigen. Ein typisches Mehrfamilienhaus der Energieeffizienzklasse E oder F liegt bei einer Aufteilung von etwa 50 zu 50 Prozent. Entscheidend für die Einstufung ist der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr.
Pflichten für Hausverwaltungen bei der Abrechnung
Für Hausverwaltungen bringt die CO₂-Kostenaufteilung zusätzlichen Aufwand bei der Nebenkostenabrechnung. Die CO₂-Kosten müssen in der Heizkostenabrechnung separat ausgewiesen werden – sie dürfen nicht einfach zu den normalen Heizkosten addiert werden. Der Vermieteranteil muss korrekt berechnet und vom Mieteranteil abgezogen werden. Dafür benötigt die Hausverwaltung die Brennstoffrechnung des Energieversorgers, die den CO₂-Kostenanteil gesondert ausweist, die beheizte Wohnfläche des Gebäudes, den Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme) sowie den spezifischen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter. Fehler bei der Berechnung können zur Anfechtbarkeit der gesamten Nebenkostenabrechnung führen – ein Risiko, das professionelle Hausverwaltungen vermeiden sollten.

Fernablesbare Messgeräte: Frist endet Ende 2026
Eine weitere wichtige Frist läuft Ende 2026 ab: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern mit fernablesbarer Technik ausgestattet sein. Diese Anforderung ergibt sich aus der novellierten Heizkostenverordnung und dient der Verbrauchstransparenz. Nach der Installation besteht zudem die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter. Hausverwaltungen sollten jetzt prüfen, ob alle Zähler im Bestand bereits umgerüstet sind. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Mietminderungsrechte: Mieter können in bestimmten Fällen ihre Heizkostenabrechnung um bis zu drei Prozent kürzen, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden.
Handlungsempfehlungen für Eigentümer und WEG
Angesichts des steigenden CO₂-Preises lohnt es sich für Eigentümer mehr denn je, in energetische Sanierung zu investieren. Jede Verbesserung der Gebäudehülle oder der Heizungsanlage senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern reduziert auch den Vermieteranteil an den CO₂-Kosten. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz kann die CO₂-Belastung drastisch senken. Zudem gibt es 2026 weiterhin attraktive Förderprogramme der KfW und des BAFA für energetische Sanierung. Eigentümergemeinschaften sollten das Thema regelmäßig auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen und gemeinsam mit ihrer Hausverwaltung einen Sanierungsfahrplan erarbeiten.

Fazit: CO₂-Kosten werden zum Dauerthema
Die CO₂-Kostenaufteilung ist gekommen, um zu bleiben – und mit dem steigenden CO₂-Preis wird sie für alle Beteiligten immer relevanter. Hausverwaltungen müssen die korrekte Berechnung und den separaten Ausweis in der Nebenkostenabrechnung sicherstellen. Eigentümer profitieren von energetischer Sanierung, die ihren CO₂-Kostenanteil senkt. Und Mieter sollten ihre Abrechnung genau prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen. Eine kompetente Hausverwaltung, die alle aktuellen Regelungen kennt und korrekt umsetzt, ist dabei unverzichtbar. Auf suchen-hausverwaltung.de finden Sie Verwaltungen, die mit den neuen Anforderungen vertraut sind und Ihre Abrechnung rechtssicher erstellen.



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