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Vollmacht in der Eigentuemerversammlung 2026: Form, Grenzen und Stimmrechtsuebertragung

  • Eigentümer
  • vor 22 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Vollmachten als Schluessel zur beschlussfaehigen Eigentuemerversammlung

Die jaehrliche Eigentuemerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG). Doch nicht jeder Eigentuemer kann persoenlich teilnehmen. Berufliche Verpflichtungen, Auslandsaufenthalte, Krankheit oder schlicht die geografische Entfernung zwischen Wohnsitz und Verwaltungsobjekt machen die Stimmrechtsuebertragung per Vollmacht zum entscheidenden Werkzeug. Seit der WEG-Reform 2020 und den Anpassungen 2026 gelten klare Regeln, die sowohl Eigentuemer als auch Verwalter kennen muessen, um Anfechtungsklagen zu vermeiden.

Was ist eine Vollmacht in der WEG?

Eine Vollmacht ist die rechtsgeschaeftliche Erklaerung eines Eigentuemers, durch die er einen Dritten zur Ausuebung seiner Mitgliedschaftsrechte in der Versammlung ermaechtigt. Der Bevollmaechtigte kann an der Diskussion teilnehmen, Antraege stellen und insbesondere das Stimmrecht des abwesenden Eigentuemers ausuebung. Grundlage bilden die Paragraphen 164 ff. BGB in Verbindung mit Paragraph 25 WEG. Wichtig: Die Vollmacht uebertraegt nur die Vertretungsmacht, nicht das Eigentumsrecht selbst.

Formvorschriften: Schriftform, Textform und Vollmachtsurkunde

Grundsaetzlich ist die Vollmacht zur Teilnahme an der Eigentuemerversammlung formfrei moeglich. In den meisten Teilungserklaerungen und Gemeinschaftsordnungen findet sich jedoch eine Klausel, die die Textform nach Paragraph 126b BGB oder die Schriftform nach Paragraph 126 BGB vorschreibt. Textform bedeutet, dass die Erklaerung in lesbaren Zeichen auf einem dauerhaften Datentraeger abgegeben wird - dazu zaehlen E-Mail, Telefax oder ein PDF-Dokument. Die Schriftform verlangt eine eigenhaendige Unterschrift im Original. Ein blosses Foto der Vollmacht auf dem Smartphone reicht bei Schriftformerfordernis nicht aus.

Praxistipp: Der Verwalter sollte die Vollmachten zu Beginn der Versammlung pruefen, im Protokoll vermerken und mindestens fuenf Jahre aufbewahren. Bei Anfechtungsklagen ist die Vollmachtsurkunde haeufig das zentrale Beweismittel.

Wer kann bevollmaechtigt werden?

Nach der WEG-Reform 2020 ist die freie Wahl des Bevollmaechtigten gesetzlich verankert. Bevollmaechtigt werden koennen jede natuerliche oder juristische Person, also Familienangehoerige, andere Eigentuemer, Rechtsanwaelte, Steuerberater oder Vertreter der Hausverwaltung. Allerdings duerfen Gemeinschaftsordnungen die Vollmachtsbeschraenkung auf bestimmte Personenkreise vorsehen, etwa auf Miteigentuemer oder Ehegatten. Solche Einschraenkungen sind nur zulaessig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind und die Teilnahmemoeglichkeit nicht unzumutbar erschweren.

Eigentuemerversammlung im Konferenzraum mit Stuhlreihen

Grenzen der Vollmacht: Was nicht delegiert werden kann

Auch eine umfassend formulierte Vollmacht hat Grenzen. Hoechstpersoenliche Rechte wie der Antrag auf Entziehung des Wohnungseigentums gegen den Bevollmaechtigten selbst oder Erklaerungen, die ausschliesslich der Eigentuemer persoenlich abgeben kann, sind nicht uebertragbar. Auch bei Interessenkollisionen, etwa wenn der Bevollmaechtigte gleichzeitig Vertragspartner der WEG ist und ueber den eigenen Vertrag abstimmen soll, gilt nach Paragraph 25 Abs. 4 WEG ein Stimmverbot. Die Vollmacht hilft hier nicht weiter.

Eine offene Vollmacht ohne Weisungen erlaubt dem Bevollmaechtigten freies Stimmverhalten nach eigenem Ermessen. Wer Einfluss auf konkrete Tagesordnungspunkte nehmen will, sollte eine Weisungsvollmacht erteilen - also schriftlich festlegen, wie bei einzelnen TOPs abgestimmt werden soll. Verstoesst der Bevollmaechtigte gegen die Weisung, bleibt die Stimmabgabe zwar wirksam, der Eigentuemer kann jedoch Schadensersatz verlangen.

Verwaltervollmacht und Sammelvollmachten

Die sogenannte Verwaltervollmacht ist ein Sonderfall. Erteilt ein Eigentuemer dem Verwalter eine Vollmacht zur Stimmrechtsausuebung, gilt der Verwalter automatisch als Interessenwahrer. Allerdings ist Vorsicht geboten: Bei Beschluessen, die unmittelbar die Person oder den Vertrag des Verwalters betreffen (Bestellung, Abberufung, Entlastung, Verwaltervertrag), darf der Verwalter die ihm uebertragenen Stimmen nicht ausueben. Hier greift erneut Paragraph 25 Abs. 4 WEG. Sammelvollmachten an eine Person, die viele Eigentuemer vertritt, sind grundsaetzlich zulaessig - der BGH (Urteil vom 13.01.2017, V ZR 138/16) hat aber klargestellt, dass eine Buendelung von Stimmen zur gezielten Manipulation der Beschlussfassung sittenwidrig sein kann.

Stapel von Vollmachtsdokumenten und Aktenordnern im Buero

Vollmacht im digitalen Zeitalter: Online- und Hybridversammlung

Mit dem Gesetz zur Foerderung der digitalen Eigentuemerversammlung wurde 2024 die rechtssichere Online-Teilnahme moeglich. Auch bei der virtuellen Versammlung gelten die Vollmachtsregeln unveraendert. Wer per Video teilnimmt, kann eine andere Person bevollmaechtigen, die statt seiner online erscheint oder vor Ort im Saal sitzt. Wichtig ist die rechtzeitige Uebermittlung der Vollmacht an den Verwalter - per E-Mail mindestens 24 Stunden vor Beginn, um eine Pruefung zu ermoeglichen.

Praxistipps fuer Eigentuemer und Verwalter

Eigentuemer sollten die Vollmacht stets datieren, eindeutig auf die jeweilige Versammlung beziehen (Datum und Ort) und den Bevollmaechtigten mit vollem Namen benennen. Generalvollmachten 'fuer alle zukuenftigen Versammlungen' sind moeglich, koennen aber jederzeit widerrufen werden. Verwalter sollten in der Einladung ein Vollmachtsformular beifuegen und auf die Formvorschriften der Gemeinschaftsordnung hinweisen. Eine sorgfaeltige Dokumentation der vorgelegten Vollmachten im Versammlungsprotokoll schuetzt vor spaeteren Anfechtungen.

Die korrekte Handhabung von Vollmachten ist eine der zentralen Aufgaben einer professionellen Hausverwaltung. Fehler bei der Pruefung oder Dokumentation koennen kostspielige Beschlussanfechtungen nach sich ziehen. Eine erfahrene Hausverwaltung stellt sicher, dass alle Vollmachten formgerecht erteilt, ordnungsgemaess geprueft und vollstaendig protokolliert werden - damit Ihre Eigentuemerversammlung rechtssicher und effizient ablaeuft.

Bildquellen: Titelbild (c) Skills Media / Pexels - Bild 1 (c) Jason Hu / Pexels - Bild 2 (c) Chengxin Zhao / Pexels

 
 
 

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