Kabelfernsehen und Nebenkostenprivileg 2026: Was Vermieter, WEG und Hausverwaltungen jetzt beachten muessen
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- vor 2 Tagen
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Kabelfernsehen und Nebenkostenprivileg 2026: Was Vermieter, WEG und Hausverwaltungen jetzt beachten muessen
Mit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli 2024 hat sich die Rechtslage rund um das Kabelfernsehen im Mehrfamilienhaus grundlegend veraendert. Bis dahin konnten Vermieter die Kosten fuer den Sammelanschluss ans Kabelnetz einfach als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Seit dem Stichtag muessen Mieter selbst entscheiden, ob sie einen Kabelvertrag abschliessen oder auf andere Empfangswege setzen. Fuer Eigentuemer, WEG-Verwaltungen und Mietverwaltungen bleibt die praktische Umsetzung anspruchsvoll. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Ueberblick fuer das Jahr 2026 und zeigt, welche Rechte und Pflichten heute gelten.
Was war das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg war eine Sonderregelung in der Betriebskostenverordnung, die es Vermietern ueber Jahrzehnte ermoeglichte, die Kosten eines Kabelfernsehanschlusses als sonstige Betriebskosten nach Paragraph 2 Nr. 15 BetrKV auf alle Mieter umzulegen. Damit war der Mieter faktisch gezwungen, mitzuzahlen, unabhaengig davon, ob er das Kabelfernsehen nutzte oder ueber Satellit, Antenne oder Internetstreaming schaute. Der Bundestag hat diese Regelung mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG-Novelle) abgeschafft. Ziel war es, den Wettbewerb zu staerken und Verbraucher zu entlasten, die faktisch doppelt fuer TV-Empfang bezahlten.

Rechtslage seit dem 1. Juli 2024
Seit dem 1. Juli 2024 duerfen Kabelfernsehgebuehren nicht mehr ueber die Betriebskostenabrechnung als Sammelvertragskosten auf Mieter umgelegt werden. Bestehende Sammelvertraege des Vermieters wirken nur noch dann, wenn der einzelne Mieter dem individuell zugestimmt hat. Wollen Mieter das Kabelfernsehen weiter nutzen, muessen sie in der Regel selbst einen Einzelvertrag mit dem Netzbetreiber wie Vodafone, Tele Columbus oder einem regionalen Anbieter abschliessen. Der Vermieter kann sein bisheriges Sammelvertragsverhaeltnis kuendigen oder in ein Optionsmodell umwandeln.
Wichtig zu wissen: Die Kosten fuer die Wartung und Instandhaltung der Verteileranlage im Gebaeude - also die Hausinstallation zwischen Uebergabepunkt und Wohnung - koennen weiterhin nach der Betriebskostenverordnung umgelegt werden. Das betrifft insbesondere die BK-Position sonstige Betriebskosten, sofern die Verteileranlage im Eigentum des Vermieters steht und regelmaessige Wartung erfordert.
Handlungspflichten fuer Vermieter
Vermieter haben mehrere Optionen: Sie koennen den bestehenden Sammelvertrag vollstaendig kuendigen und die Kabelabgabe entfallen lassen. Sie koennen einen neuen sogenannten Bulk-Vertrag anbieten, dem Mieter individuell zustimmen muessen. Oder sie koennen den Anschluss vollstaendig abschalten und die Verteileranlage stilllegen. In jedem Fall besteht eine Aufklaerungspflicht gegenueber Mietern: Diese muessen rechtzeitig informiert werden, welche Empfangswege im Gebaeude weiter zur Verfuegung stehen. Ein Vermieter, der die Kabelgebuehren nach dem Stichtag weiter abrechnet, ohne dass ein wirksamer Einzelvertrag mit dem Mieter besteht, riskiert Rueckforderungsansprueche fuer alle unberechtigt umgelegten Betraege.

Auswirkungen auf die WEG
In Wohnungseigentuemergemeinschaften hat der Wegfall des Nebenkostenprivilegs eine eigene Dimension. Sofern das Gebaeude ueber eine gemeinschaftliche Kabelanlage verfuegt, muss die Eigentuemerversammlung entscheiden, ob der Sammelvertrag beibehalten, gekuendigt oder in ein optionales Modell umgewandelt wird. Die Kuendigung eines langfristigen Vertrags kann besondere Fristen und Sonderregelungen erfordern. Die WEG-Verwaltung sollte fruehzeitig Angebote alternativer Anbieter einholen und Alternativen wie Sat-Anlagen, DVB-T2 oder Glasfaser mit IPTV pruefen. Der Beschluss ueber die kuenftige Empfangsstruktur ist eine typische Verwaltungsmassnahme, die mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann. Bei baulichen Veraenderungen, etwa dem Neubau einer Glasfaseranlage, gelten die strengeren Vorschriften des Paragraph 20 WEG.
Glasfaser als moderne Alternative
Viele Eigentuemer nutzen den Wegfall des Nebenkostenprivilegs, um in Glasfaser (FTTH) und IPTV zu investieren. Ueber Glasfaseranschluesse lassen sich Fernsehen, Internet und Telefonie gebuendelt bereitstellen. Die Kosten fuer die Errichtung sind zwar hoch, aber vielfach ueber ein sogenanntes Glasfaserbereitstellungsentgelt refinanzierbar. Dieses Entgelt kann bis zu 60 Euro pro Jahr fuer maximal fuenf Jahre auf Mieter umgelegt werden, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 72 TKG erfuellt sind. Die Vorteile: hoehere Bandbreiten, zukunftssichere Infrastruktur und ein Wertzuwachs der Immobilie. Wichtig ist eine vertragliche Regelung mit dem Netzbetreiber, die auch die spaetere Wartung und Erneuerung der passiven Netzinfrastruktur klar regelt.
Empfangsalternativen: DVB-T2, Sat und Streaming
Mieter und Eigentuemer sollten wissen, dass es zahlreiche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt. DVB-T2 HD bietet den Empfang der oeffentlich-rechtlichen und einiger privater Programme kostenfrei ueber Antenne, allerdings mit regionalen Unterschieden in der Netzverfuegbarkeit. Satellitenempfang ueber Astra oder Eutelsat ist besonders auf dem Land verbreitet, erfordert aber die Zustimmung der WEG bei baulichen Veraenderungen an der Fassade oder am Dach. IPTV-Angebote von Telekom (MagentaTV), Vodafone (GigaTV) oder waipu.tv sind ueber jeden Breitbandanschluss nutzbar. Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video, RTL+ oder Joyn ersetzen fuer viele Haushalte das klassische lineare Fernsehen komplett.
Praxistipps fuer Hausverwaltungen
Hausverwaltungen sollten die Umstellung sauber dokumentieren. Zunaechst ist zu pruefen, welche Vertraege mit welchen Laufzeiten bestehen. Anschliessend sollten alternative Anbieter angefragt und Kostenvergleiche fuer Bulk-Angebote, Glasfaser und Sat-Anlagen erstellt werden. Die Kommunikation mit Mietern und Eigentuemern muss transparent erfolgen: Ein Informationsschreiben ueber den Wegfall des Privilegs, die verbleibenden Empfangswege und die geplanten Massnahmen ist Pflicht. In der Betriebskostenabrechnung 2025 und 2026 duerfen die Kabelgebuehren nicht mehr auf alle Mieter umgelegt werden. Verstoesse fuehren zu Kuerzungen der Abrechnung und im schlimmsten Fall zu Rueckzahlungsansprueche der Mieter.
Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist ein gutes Beispiel dafuer, wie komplex die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses inzwischen geworden ist. Eine professionelle Hausverwaltung sorgt dafuer, dass Vertraege rechtssicher gestaltet und alle Handlungspflichten erfuellt werden. Auf suchen-hausverwaltung.de finden Eigentuemer und Verwaltungsbeiraete geprueftes Verzeichnis von Hausverwaltungen, die sich auch mit Themen wie Multimediaversorgung, Glasfaser und Betriebskostenabrechnung bestens auskennen.
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