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Dachlawinen, Schneefanggitter und Schneelast am Mehrfamilienhaus 2026: Verkehrssicherungspflicht, Haftung und Kosten

Eigentümer
vor 1 Tag
4 Min. Lesezeit

Warum Dachlawinen und Schneelast jeden Winter zum Haftungsthema werden

Ein milder Winter taeuscht leicht darueber hinweg: Sobald in Deutschland ergiebiger Schnee faellt, rutschen von geneigten Daechern kompakte Schneepakete ab - oft mit mehreren hundert Kilogramm Gewicht und ohne jede Vorwarnung. Wird dabei ein parkendes Auto beschaedigt oder ein Passant verletzt, steht sofort die Frage der Verkehrssicherungspflicht im Raum. Fuer Wohnungseigentuemergemeinschaften, Vermieter und Hausverwaltungen ist das kein theoretisches Risiko, sondern ein regelmaessig wiederkehrender Schadensfall.

Parallel dazu wirkt eine zweite Kraft: die Schneelast auf der Dachkonstruktion. Beide Themen gehoeren in die Wintervorbereitung jedes Mehrfamilienhauses - und beide sollten spaetestens im Herbst auf der Tagesordnung stehen, nicht erst beim ersten Wintereinbruch.

Verkehrssicherungspflicht: Wer haftet fuer eine Dachlawine?

Verkehrssicherungspflichtig ist grundsaetzlich, wer die tatsaechliche Herrschaft ueber das Gebaeude ausuebt. Bei einer WEG ist das die Gemeinschaft der Wohnungseigentuemer (GdWE), beim vermieteten Mehrfamilienhaus der Eigentuemer. Die Pflicht laesst sich vertraglich auf den Verwalter, einen Hausmeisterdienst oder einen Dachdeckerbetrieb uebertragen - vollstaendig entlastet wird der Eigentuemer dadurch aber nicht: Es verbleiben Auswahl-, Instruktions- und Ueberwachungspflichten. Wer einen Dienstleister beauftragt, ihn aber nie kontrolliert, haftet weiter.

Massstab ist nicht die absolute Gefahrlosigkeit, sondern das, was ein umsichtiger Eigentuemer in der konkreten Lage fuer zumutbar und erforderlich halten darf. Entscheidend sind Dachneigung, Dacheindeckung, Gebaeudehoehe, die Nutzung der angrenzenden Flaechen wie Gehweg, Stellplaetze und Hauseingang sowie vor allem die oertlichen Schneeverhaeltnisse.

Sind Schneefanggitter Pflicht?

Eine bundesweit einheitliche Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Anbringung von Schneefanggittern besteht; massgeblich sind die oertlichen Verhaeltnisse und die Ortsueblichkeit (BGH, Urteil vom 12.06.2012, Az. VI ZR 138/11). In schneereichen Regionen, bei steilen Daechern und an stark frequentierten Verkehrsflaechen kann eine Sicherungspflicht dagegen sehr wohl bestehen.

Konkretisiert wird das durch die Landesbauordnungen und - praktisch noch wichtiger - durch kommunale Satzungen. Zahlreiche Gemeinden in schneereichen Lagen schreiben Schneefanggitter ab einer bestimmten Dachneigung oder in bestimmten Ortsteilen ausdruecklich vor. Der erste Schritt fuer jede Hausverwaltung ist deshalb der Blick in die oertliche Satzung, nicht in allgemeine Ratgeber.

Verschneite Daecher eines dicht bebauten Wohnquartiers aus der Vogelperspektive

Warnschilder ersetzen keine bauliche Sicherung

Ein Hinweisschild mit der Warnung vor Dachlawinen ist ein beliebtes, aber haeufig ueberschaetztes Mittel. Wo Schneefanggitter ortsueblich oder nach Satzung erforderlich sind, kann ein Warnschild die bauliche Sicherung nicht ersetzen. Sinnvoll ist es als ergaenzende Massnahme - etwa bei einem kurzfristigen Extremwetterereignis, zusaetzlich zu Absperrungen und der voruebergehenden Sperrung gefaehrdeter Stellplaetze. Wer nur schildert, obwohl er baulich sichern muesste, verbessert seine Haftungslage kaum.

Schneelast: Wann muss das Dach geraeumt werden?

Die statische Bemessung von Daechern richtet sich nach DIN EN 1991-1-3 mit dem zugehoerigen Nationalen Anhang. Deutschland ist darin in Schneelastzonen eingeteilt; hinzu kommt ein Zuschlag fuer die Gelaendehoehe ueber dem Meeresspiegel. Ein nach aktueller Norm errichtetes Dach haelt die fuer seinen Standort massgebende Normschneelast aus. Kritisch wird es bei aelteren Konstruktionen, nach Umnutzungen oder Aufstockungen, bei aufgestaenderten Photovoltaikanlagen und bei Daechern mit Schneeverwehungen und ungleichmaessiger Auflast.

Entscheidend ist nicht die Schneehoehe, sondern das Gewicht. Lockerer Pulverschnee wiegt etwa 30 bis 50 Kilogramm je Kubikmeter, feuchter Neuschnee rund 50 bis 100, gesetzter Altschnee 200 bis 400 und nasser Firn bis zu 600 Kilogramm; Eis liegt bei rund 900 Kilogramm je Kubikmeter. Vierzig Zentimeter Nassschnee koennen damit deutlich schwerer wiegen als ein Meter Pulverschnee. Warnsignale sind knackende Geraeusche im Dachstuhl, klemmende Tueren im Dachgeschoss, frische Risse im Putz und sichtbare Durchbiegungen von Sparren oder Pfetten.

Eiszapfen und Schneeueberhang an der Dachkante eines Wohngebaeudes im Winter

Dachraeumung sicher und rechtssicher beauftragen

Eine Dachraeumung ist Arbeit im absturzgefaehrdeten Bereich und gehoert ausschliesslich in die Haende von Fachbetrieben mit entsprechender Ausruestung und Absturzsicherung. Hausmeister oder Eigentuemer sollten das Dach nicht selbst betreten - neben der erheblichen Unfallgefahr drohen Schaeden an Eindeckung, Dachrinne und Abdichtung sowie Probleme beim Versicherungsschutz. Sinnvoll ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Dachdecker- oder Zimmereibetrieb, die im Winter kurzfristig abrufbar ist.

WEG-Praxis: Beschluss, Kosten und Ruecklage

Die Nachruestung von Schneefanggittern betrifft das Gemeinschaftseigentum. Sie ist in aller Regel eine Massnahme der ordnungsmaessigen Erhaltung nach Paragraph 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; die Kosten werden nach dem geltenden Verteilungsschluessel umgelegt, meist nach Miteigentumsanteilen gemaess Paragraph 16 Abs. 2 WEG. Finanziert wird die Massnahme aus der Erhaltungsruecklage oder ueber eine Sonderumlage.

Die Kosten bleiben ueberschaubar: Fuer Schneefanggitter ist je nach System, Dachform und Region mit rund 30 bis 80 Euro je laufendem Meter inklusive Montage zu rechnen, eine akute Dachraeumung kostet schnell mehrere hundert bis ueber tausend Euro. Im Verhaeltnis zum Haftungsrisiko und zu einem moeglichen Personenschaden ist die Investition gering.

Versicherung: Was greift im Schadensfall?

Schaeden Dritter durch eine herabstuerzende Dachlawine sind ein Fall fuer die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie leistet allerdings nur, wenn tatsaechlich eine Pflichtverletzung vorliegt, und prueft genau, ob und wie gesichert wurde. Schaeden am eigenen Gebaeude durch Schneedruck deckt die Wohngebaeudeversicherung regelmaessig nur ueber den Baustein fuer weitere Naturgefahren beziehungsweise Elementarschaeden ab; ohne diesen Baustein bleibt die Gemeinschaft auf den Kosten sitzen. Ein Blick in die Police vor dem Winter lohnt sich.

Und der Mieter?

Der Winterdienst auf Gehwegen und Zuwegen laesst sich wirksam auf Mieter uebertragen, wenn dies im Mietvertrag klar geregelt ist - der Vermieter bleibt jedoch zur Kontrolle verpflichtet. Die Sicherung gegen Dachlawinen und die Raeumung des Daches gehoeren dagegen zur baulichen Verantwortung des Eigentuemers und lassen sich nicht auf Mieter abwaelzen. Ob die Kosten einer Dachraeumung als Betriebskosten umlagefaehig sind, ist umstritten; als einmalige, anlassbezogene Massnahme sind sie es in der Regel nicht.

Checkliste fuer den Winter 2026/2027

Oertliche Satzung und Landesbauordnung auf eine Schneefanggitterpflicht pruefen; Dachflaechen, vorhandene Gitter, Befestigungen und Dachrinnen im Herbst fachlich begehen lassen; gefaehrdete Stellplaetze und Eingangsbereiche identifizieren und bei Bedarf absperren; einen Rahmenvertrag fuer die kurzfristige Dachraeumung abschliessen; Versicherungsschutz fuer Schneedruck und Haftpflicht pruefen; Eigentuemer und Mieter rechtzeitig informieren; jede Begehung und jede Massnahme schriftlich dokumentieren.

Winterliche Verkehrssicherung ist Routine - aber eine Routine, die im Schadensfall lueckenlos dokumentiert sein muss. Eine professionelle Hausverwaltung behaelt die Fristen im Blick, koordiniert Begehungen und Fachbetriebe, bereitet die erforderlichen Beschluesse fuer die Eigentuemerversammlung vor und sorgt dafuer, dass Zustaendigkeiten, Vertraege und Nachweise im Ernstfall belastbar sind. Wer diese Aufgaben in erfahrene Haende gibt, senkt sein Haftungsrisiko spuerbar und schuetzt zugleich den Wert der Immobilie.

Bildquellen: Titelbild © Olivia / Pexels · Bild 1 © Vladyslav Kalashnyk / Pexels · Bild 2 © Olga Shiryaeva / Pexels

 
 
 

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