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Baumkontrolle & Baumfällgenehmigung 2026: Pflichten, Kosten und Genehmigungsverfahren

  • Eigentümer
  • vor 19 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Baumkontrolle & Baumfällgenehmigung: Was Eigentümer und Verwalter beachten müssen

Bäume auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses sind ein wertvolles Gut – sie spenden Schatten, verbessern das Mikroklima und steigern den Wohnwert. Gleichzeitig gehen von Bäumen Gefahren aus: Herabfallende Äste, umstürzende Stämme oder wuchernde Wurzeln können Personen verletzen und Sachschäden verursachen. Eigentümer und Verwalter stehen daher in der Pflicht, den Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.

Die Pflicht zur Baumkontrolle ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Grundstückseigentümer ihre Bäume regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen müssen. Die Kontrolle muss dabei so häufig und so gründlich erfolgen, wie es unter Berücksichtigung der Baumart, des Alters, des Standorts und des Zustands des Baumes erforderlich ist.

Nahaufnahme einer Baumrinde zur Zustandskontrolle

Wie läuft eine fachgerechte Baumkontrolle ab?

Die Baumkontrolle erfolgt in der Regel als Sichtkontrolle vom Boden aus – eine sogenannte Regelkontrolle nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Dabei werden Stamm, Krone, Astansätze und der Wurzelbereich auf Auffälligkeiten untersucht. Typische Warnsignale sind Pilzfruchtkörper am Stamm oder Stammfuß, Risse und Höhlungen im Holz, abgestorbene Äste in der Krone (Totholz), einseitige Kronenverlichtung, Stammfäule oder Verfärbungen sowie aufgewölbter Boden im Wurzelbereich.

Die Regelkontrolle sollte mindestens zweimal jährlich stattfinden – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Bei älteren Bäumen, Bäumen an stark frequentierten Wegen oder nach Sturmereignissen kann eine häufigere Kontrolle erforderlich sein. Werden Auffälligkeiten festgestellt, muss eine eingehende Untersuchung durch einen zertifizierten Baumsachverständigen erfolgen.

Wann braucht man eine Baumfällgenehmigung?

In den meisten deutschen Kommunen ist das Fällen von Bäumen ab einem bestimmten Stammumfang genehmigungspflichtig. Die Regelungen variieren stark: Manche Gemeinden schützen Bäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe), andere ab 80 cm. Einige Kommunen haben gar keine Baumschutzsatzung. Zusätzlich greifen Naturschutzgesetze: Während der Brut- und Nistzeit (1. März bis 30. September) dürfen Bäume nach § 39 BNatSchG grundsätzlich nicht gefällt werden – es sei denn, es liegt eine akute Gefahrenlage vor.

Der Antrag auf Baumfällgenehmigung wird bei der zuständigen Grünflächenbehörde oder Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Dem Antrag sind in der Regel ein Lageplan, Fotos des Baumes und eine Begründung beizufügen. Häufig wird als Auflage eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Die Genehmigung kann zwei bis sechs Wochen dauern – planen Sie also rechtzeitig.

Baumstamm mit Rinde in einem Waldgebiet

Kosten und Kostenverteilung

Die Kosten für Baumkontrolle, Baumpflege und Baumfällung können erheblich sein. Eine einfache Sichtkontrolle durch einen Fachmann kostet zwischen 30 und 80 Euro pro Baum. Eine eingehende Untersuchung mit Spezialgeräten kann 200 bis 500 Euro kosten. Die Fällung eines großen Baumes schlägt mit 1.000 bis 5.000 Euro zu Buche – je nach Größe, Zugänglichkeit und Entsorgung.

In der WEG sind die Kosten der Baumkontrolle und -pflege als Kosten der laufenden Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums von allen Eigentümern zu tragen. Für Vermieter sind die Kosten der regelmäßigen Baumpflege als Gartenpflegekosten auf Mieter umlagefähig. Fällungen und größere Maßnahmen gelten jedoch als Instandsetzung und sind nicht umlagefähig.

Die Rolle der Hausverwaltung

Eine professionelle Hausverwaltung führt ein Baumkataster für das Grundstück, plant und dokumentiert regelmäßige Baumkontrollen, beauftragt bei Bedarf Baumsachverständige, beantragt Fällgenehmigungen und koordiniert Baumpflegemaßnahmen. Sie stellt sicher, dass die Eigentümergemeinschaft ihren Verkehrssicherungspflichten nachkommt und vor Haftungsrisiken geschützt ist.

Bildquellen: Titelbild © Lora Rikky / Pexels · Bild 1 © Athena Sandrini / Pexels · Bild 2 © Marta Wave / Pexels

 
 
 

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