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Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus 2026: Umbau, WEG-Beschluss und Rechte fuer Eigentuemer und Mieter

  • Eigentümer
  • vor 17 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Warum Barrierefreiheit im Mehrfamilienhaus 2026 immer wichtiger wird

Der demografische Wandel, gesetzliche Neuerungen und die Erwartungen von Eigentuemern und Mietern stellen die barrierefreie Gestaltung von Wohnhaeusern in den Mittelpunkt der Verwalterpraxis. Bereits heute lebt jeder vierte Bewohner Deutschlands in einem Haushalt, in dem mindestens eine Person auf barrierearme Zugaenge, Treppenhaeuser oder Bad-Ausstattungen angewiesen ist. Fuer Wohnungseigentuemergemeinschaften und Vermieter bedeutet dies: Barrierefreiheit ist kein Randthema mehr, sondern eine strategische Aufgabe mit rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Dimension.

Rechtsgrundlagen: WEG-Reform, BGB und Landesbauordnungen

Seit der WEG-Reform 2020 haben einzelne Wohnungseigentuemer nach Paragraph 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf Genehmigung baulicher Massnahmen, die dem barrierefreien Aus- oder Umbau dienen. Die Gemeinschaft muss den Umbau grundsaetzlich dulden, sofern die Kosten der Antragsteller traegt und die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet wird. Fuer Mieter regelt Paragraph 554 BGB einen aehnlichen Duldungsanspruch gegenueber dem Vermieter, wobei ueblicherweise ein Rueckbau bei Auszug verlangt werden kann.

Erganzend gelten die Landesbauordnungen der Bundeslaender sowie die DIN 18040-2 als anerkannte technische Regel fuer barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Fuer Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen ist der barrierefreie Zugang zu mindestens einer Wohnung pro Geschoss regelmaessig Pflicht. Hausverwaltungen sollten stets die konkrete Landesregelung pruefen, da sich Fristen, Ausnahmen und Foerderprogramme deutlich unterscheiden.

Moderner Glasaufzug im Treppenhaus als Beispiel fuer Barrierefreiheit

Typische Umbaumassnahmen und ihre Umsetzung

Zu den wichtigsten Massnahmen zaehlen der nachtraegliche Einbau eines Aufzugs, der Bau von Rampen an Hauseingaengen, der Austausch schwellenreicher Zugaenge durch bodengleiche Loesungen sowie das Verbreitern von Tueren im Sondereigentum. Auch bodengleiche Duschen, unterfahrbare Kuechenzeilen, kontrastreiche Handlaeufe und automatische Tueroeffner gehoeren zu den haeufig beschlossenen Umbauten. Entscheidend ist eine sorgfaeltige Planung, denn viele Massnahmen betreffen zugleich Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Vor jedem Umbau empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme durch einen erfahrenen Architekten oder Sachverstaendigen fuer barrierefreies Bauen. Er dokumentiert Nutzungshoehen, Bewegungsflaechen und Schwellen, entwickelt eine massgeschneiderte Konzeptplanung und liefert die Grundlage fuer den Beschluss in der Eigentuemerversammlung. Auf Basis dieser Planung koennen Kosten, Foerderungen und ein Zeitplan realistisch kalkuliert werden.

Kostenverteilung und Foerderprogramme

Nach der Neufassung des WEG traegt grundsaetzlich derjenige Eigentuemer die Kosten, der den barrierefreien Umbau beantragt hat. Beschliesst die Gemeinschaft die Massnahme jedoch mit qualifizierter Mehrheit als gemeinschaftliche Aufgabe (Paragraph 21 WEG), koennen die Kosten nach dem allgemeinen Verteilerschluessel oder einem individuellen Beschluss auf alle Eigentuemer umgelegt werden. Diese Weichenstellung sollte in der Beschlussvorlage klar formuliert werden, um spaetere Anfechtungsklagen zu vermeiden.

Die KfW foerdert altersgerechtes Umbauen ueber das Programm 455-B (Investitionszuschuss) und den Kredit 159. Zusaetzlich uebernimmt die Pflegeversicherung nach Paragraph 40 SGB XI bis zu 4.180 Euro pro Massnahme, wenn eine anerkannte Pflegestufe vorliegt. Auch die Bundeslaender bieten teils eigene Zuschussprogramme, etwa fuer Aufzugsnachruestungen oder barrierefreie Bad-Sanierungen. Hausverwaltungen sollten Foerderfristen im Blick behalten und die Antraege rechtzeitig einreichen.

Wohnhaus mit barrierearm gestalteten Balkonen und Zugaengen

Beschlussfassung in der Eigentuemerversammlung

Fuer den nachtraeglichen Einbau eines Aufzugs, einer Rampe oder anderer baulicher Massnahmen ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentuemer erforderlich. Wichtig ist die konkrete Beschluesstextfassung: Gegenstand, Kostenrahmen, Kostentraeger, Ausfuehrungszeitraum und Zustaendigkeiten fuer Wartung und Betrieb sollten eindeutig geregelt sein. Bei besonders eingriffsintensiven Massnahmen kann eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein. Verwalter sind gut beraten, den Beschluss vorab mit einem Fachanwalt fuer WEG-Recht zu pruefen.

Barrierefreiheit erhoeht Wert und Vermietbarkeit

Barrierefreie Wohnungen sind in vielen Ballungsraeumen ein knappes Gut. Studien des Bundesinstituts fuer Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigen, dass barrierearme Wohnungen deutlich hoehere Vermietungsquoten und stabilere Mietertraege aufweisen. Auch beim Verkauf werden Objekte mit stufenlosem Zugang, Aufzug und breiten Tueren tendenziell schneller vermittelt und erzielen bessere Preise. Fuer Eigentuemergemeinschaften und Kapitalanleger ist eine Investition in Barrierefreiheit damit oft auch wirtschaftlich attraktiv.

Praxistipp: Fruehzeitig planen und dokumentieren

Verwalter sollten das Thema Barrierefreiheit aktiv in die mittelfristige Instandhaltungsplanung integrieren. Sinnvoll sind eine schriftliche Bestandsaufnahme, ein mehrjaehriger Massnahmenplan, die regelmaessige Information der Eigentuemer und die enge Abstimmung mit Fachplanern, Handwerkern und Foerderstellen. Auch Datenschutz und Brandschutz sind bei Umbauten mitzudenken, etwa wenn Tueroeffner mit personenbezogenen Daten arbeiten oder Rettungswege veraendert werden.

Der barrierefreie Umbau eines Mehrfamilienhauses ist eine komplexe Aufgabe an der Schnittstelle von Recht, Technik und Finanzierung. Eine professionelle Hausverwaltung bringt die notwendige Erfahrung in WEG-Beschluessen, Foerderantraegen und Bauabwicklung mit und begleitet Eigentuemergemeinschaften rechtssicher durch das Projekt. Wer heute vorausschauend investiert, sichert langfristige Wohnqualitaet, Werterhalt und die Attraktivitaet der Immobilie fuer kommende Generationen.

Bildquellen: Titelbild (c) Sabin Selmani / Pexels - Bild 1 (c) cottonbro studio / Pexels - Bild 2 (c) Pexels

 
 
 

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