Aufzugswartung & TÜV-Prüfung 2026: Pflichten, Kosten und Ablauf für WEG
- Eigentümer
- 14. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aufzugswartung & TÜV-Prüfung 2026: Pflichten, Kosten und Ablauf für WEG
Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus ist mehr als nur Komfort – er ist eine überwachungsbedürftige Anlage mit strengen gesetzlichen Pflichten. Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen müssen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Anforderungen der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) einhalten. Wer Wartung oder Prüfung vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Haftungsfälle und im schlimmsten Fall die sofortige Stilllegung des Aufzugs. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten 2026 gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die Hausverwaltung Wartung und Prüfung rechtssicher organisiert.
Wartung: Jährlich Pflicht – oder häufiger
Die regelmäßige Wartung eines Aufzugs ist nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DIN EN 13015 Pflicht. Mindestens einmal jährlich muss ein qualifizierter Wartungsbetrieb den Aufzug vollständig warten. Bei stark frequentierten Aufzügen – etwa in großen Wohnanlagen mit mehr als 30 Wohneinheiten – empfehlen Hersteller und Sachverständige zwei bis vier Wartungen pro Jahr. Die Wartung umfasst die Prüfung aller sicherheitsrelevanten Komponenten wie Türen, Bremsen, Seile, Fangvorrichtung und Notruf. Verschleißteile werden gereinigt, geschmiert oder ersetzt. Die Hausverwaltung sollte einen langfristigen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen – das senkt die Kosten pro Einsatz und gewährleistet eine lückenlose Dokumentation.

TÜV-Prüfung: Hauptprüfung alle zwei Jahre
Neben der Wartung ist die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV, DEKRA oder GTÜ gesetzlich vorgeschrieben. Die Hauptprüfung muss spätestens alle zwei Jahre stattfinden und umfasst eine umfassende sicherheitstechnische Bewertung der gesamten Aufzugsanlage. Zwischen zwei Hauptprüfungen ist zusätzlich eine Zwischenprüfung nach maximal zwölf Monaten vorgeschrieben. Die ZÜS stellt bei bestandener Prüfung eine Prüfplakette aus, die gut sichtbar im Aufzug angebracht werden muss. Wird ein Mangel festgestellt, unterscheidet die Prüfstelle zwischen geringfügigen, erheblichen und gefährlichen Mängeln. Gefährliche Mängel führen zur sofortigen Stilllegung des Aufzugs – erst nach Mängelbeseitigung und Nachprüfung darf der Betrieb fortgesetzt werden. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, Prüftermine rechtzeitig zu koordinieren und festgestellte Mängel umgehend beheben zu lassen.
Kosten: Was Aufzugsbetrieb die WEG kostet
Die laufenden Kosten für einen Aufzug in einem Mehrfamilienhaus liegen 2026 typischerweise zwischen 2.500 und 5.500 Euro pro Jahr. Der Wartungsvertrag schlägt je nach Umfang mit 800 bis 2.500 Euro jährlich zu Buche – ein Vollwartungsvertrag mit Ersatzteilen ist teurer, bietet aber Kalkulationssicherheit. Die TÜV-Hauptprüfung kostet einmalig zwischen 350 und 600 Euro, die Zwischenprüfung rund 200 bis 350 Euro. Hinzu kommen Stromkosten von etwa 300 bis 800 Euro pro Jahr, eine Haftpflichtversicherung für 150 bis 300 Euro jährlich sowie anteilige Rücklagen für Modernisierung und Reparaturen. Nach 20 bis 25 Jahren Betriebszeit steht typischerweise eine größere Modernisierung an, die 20.000 bis 60.000 Euro kosten kann. Diese Summe muss langfristig in die Instandhaltungsrücklage eingeplant werden.

Pflichten der Hausverwaltung im Überblick
Die Hausverwaltung hat als Betreiberin des Aufzugs zahlreiche Pflichten. Sie muss eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV erstellen und dokumentieren. Dazu gehört die Festlegung der Prüffristen, die Auswahl qualifizierter Wartungs- und Prüfunternehmen sowie die Sicherstellung eines funktionierenden Notrufs mit 24-Stunden-Besetzung – seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben. Zudem müssen Prüfnachweise mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, im Interesse der WEG auch deutlich länger. Bei Unfällen oder Schadensfällen ist die Hausverwaltung verpflichtet, unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Viele WEG übertragen diese komplexen Pflichten vollständig auf ihre Hausverwaltung – das ist sinnvoll, sollte aber vertraglich klar geregelt und angemessen vergütet sein.
Umlage auf Eigentümer und Mieter
Die Kosten für Wartung, Prüfung und Strom eines Aufzugs gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung. Vermieter können sie vollständig auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Wichtig: Auch Erdgeschossmieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen, wenn der Aufzug im Gebäude vorhanden ist – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Reparaturen, Modernisierungen und die Instandhaltungsrücklage sind dagegen NICHT umlagefähig und müssen von den Eigentümern getragen werden. Die Hausverwaltung muss in der Nebenkostenabrechnung transparent zwischen umlagefähigen Betriebskosten und nicht umlagefähigen Instandhaltungskosten unterscheiden – Fehler hier führen häufig zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Fazit: Professionelle Verwaltung zahlt sich aus
Ein Aufzug ist eine komplexe technische Anlage mit strengen gesetzlichen Anforderungen. Wer Wartung, Prüfung und Dokumentation vernachlässigt, riskiert hohe Bußgelder und im Schadensfall sogar die persönliche Haftung. Eine erfahrene Hausverwaltung kennt die Pflichten nach BetrSichV und koordiniert alle Termine zuverlässig, sorgt für günstige Wartungsverträge und transparente Kostenumlage. Auf suchen-hausverwaltung.de finden Sie Hausverwaltungen, die sich mit dem Betrieb von Aufzugsanlagen auskennen und Ihre WEG kompetent durch alle gesetzlichen Anforderungen führen.
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